Immer öfter dringen Einbrecher ohne Rücksicht auf Verluste in Objekte ein und sind mit der Beute längst wieder verschwunden, wenn die Polizei eintrifft. Mit dem aktiven Reizgasabwehrsystem werden Einbrecher durch die eindringliche Warnansage "Bitte verlassen Sie den geschützten Bereich, sonst wird Gas freigesetzt" , meist schon vor der Tat vertrieben oder sie werden durch das Reizgas weitgehend handlungsunfähig gemacht und in die Flucht geschlagen.
Der beim Abwehrsystem verwendete Reizstoff ist in Deutschland durch das Bundeskriminalamt zur Personenabwehr zugelassen. Der Reizstoff zeigt sofortige unmittelbare Wirkung auf die sensorischen, d.h. empfindlichen Nervenendungen in der Schleimhaut, den Augen und den oberen Atemwegen.Reizgas Strukturformel BundeskriminalamtCS-Reizstoffe wirken auf die sensorischen, d.h. empfindlichen Nervenendungen in der Schleimhaut, den Augen und den oberen Atemwegen. In Abhängigkeit von Größe und Gewicht, dem Alter und eventuell bestehender gesundheitlichen Beeinträchtigungen können die Symptome natürlich unterschiedlich sein. Das Besondere am Reizstoff ist die sofortige, unmittelbare Wirkung. Umgehend nach einem Kontakt mit dem Wirkstoff werden heftiger Tränen- und Nasenfluss, häufiges Niesen und Atembeschwerden ausgelöst. Nach Entfernung aus reizstoffhaltiger Luft lassen die unangenehmen Empfindungen in relativ kurzer Zeit (15 bis 30 min) nach. Betroffene Personen können zielgerichtete Handlungen wie Diebstahl oder Vandalismus nicht fortsetzen. Die Wirkung nimmt mit der Aufenthaltsdauer in mit Reizstoff angereicherter Luft zu. Um sich der Wirkung zu entziehen, flüchten die Täter sofort ins Freie. Doch selbst da wirkt der Reizstoff weiter, denn besprühte Kleidung setzt noch eine Zeitlang den Reizstoff frei und verlängert damit den Wirkungszeitraum. Auch ein Entkommen mit dem Auto wird dadurch fast unmöglich.CS-Reizstoff neutralisiert sich selbst. Schäden an Elektronik, Textilien oder verpackten Lebensmitteln sind ausgeschlossen. Eine Reinigung von Räumen, Sachen oder Personen ist nach CS-Reizstoff Auslösung ist nicht erforderlich.
Der Besitz und der Betrieb eines Reizgasschutzsystems ist in der Bundesrepublik Deutschland zulässig und nicht erlaubnispflichtig weil:
Der Einsatz de Reizgasanlage ist besonders erfolgreich, wo der Zeitraum zwischen Alarmauslösung und Eintreffen der Polizei länger ist, als der Täter für Diebstahl und Vandalismus benötigt. (Die Einbruchdiebstahl-Tatzeiten liegen ca. zwischen 2 und 8 Minuten.)Alarmsysteme sind dem Eindringling gegenüber passiv, d.h., sie melden den Täter zwar, lassen ihn aber ungehindert gewähren. Nachbarn greifen aus Angst nur selten ein, Polizei sowie Wachschutz benötigen einige Zeit, um vor Ort zu sein. In wenigen Minuten ist alles vorbei und die Täter sind mit der Beute auf der Flucht.Mit seiner aktiven Abwehr durch die Freisetzung von Reizgas schließt die Reizgasanlage diese Lücke und ist somit überall dort sinnvoll, wo ein Alarmsystem im Objekt installiert wurde.Ob im privaten Einfamilienhaus, in Clubhäusern, in Lager- oder Werkstatträumen, Läden, Supermärkten, Bürohäusern oder Werkhallen, überall wo schützenswertes Eigentum zeitweise unbeaufsichtigt gelagert wird, ist der Einsatz von Reizgasanlagen möglich und meist sinnvoll.
Eine Alarmanlage ist Voraussetzung für die Installation einer Reizgasanlage. Sie erkennt, detektiert den Einbruch, alarmiert die Hilfe und aktiviert die Reizgasanlage für die sofortige Abwehr.Alternativ kann das Reizgasabwehrsystem in Verbindung mit einer speziellen Videoüberwachungsanlage mit Alarmausgang sowie speziellen Bewegungsmelderkameras aktiviert werden.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot zur Installation einer Reizgasanlage in Ihren zu schützenden Räumen. Entweder als Ergänzung zu einer vorhanden Alarmanlage oder als komplettes System mit einer Alarmanalarmanlage welche Sie oder den Sicherheitsdienst im Alarmfall per Telefon/SMS informiert.
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